Testamente, Nachlassangelegenheiten und Nachlassplanung
Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei verfügen Duncan Grehan & Partners über weitreichende Erfahrung hinsichtlich der Fragen, die für Testamentsvollstrecker oder Verwalter von Nachlässen verstorbener Personen, die irische Staatsangehörige waren, auftreten sowie Staatsangehörige anderer Länder als Irland mit Vermögenswerten wie Immobilienbesitz oder Anteilen in Irland, ohne hier wohnhaft oder domiziliert gewesen zu sein. Wir können Anträge auf gerichtliche Testamentsbestätigungen effizient mit einem Minimum an Aufwand für den Mandanten stellen. Wir sind darin erfahren, bei Nachlassstreitigkeiten, die zwischen Familienmitgliedern oder Erben eines Nachlasses entstehen können, tätig zu werden und diese beizulegen.
Ganz besondere Erfahrung haben wir im Umgang mit Nachlässen deutscher Staatsangehöriger und verfügen dabei über gute Kontakte zu deutschen Kanzleien und zu in Fragen des Nachlass- und Erbrechts spezialisierten Vereinigungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Bearbeitung ausländischer Nachlässe und sind mit den Verfahren vertraut, um effizient ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das ein ausländisches Element enthält, zu erwirken, sei es ein ausländisches Testament oder sei es, dass der Verstorbene im Ausland ansässig war oder die Erben außerhalb Irlands leben, wir können Sie in effektiver und effizienter Weise unterstützen. Wir sind im Auftrag von Iren und Irinnen, die ausgewandert sind und sich in Ländern auf der ganzen Welt niedergelassen haben, bei der Verwaltung des Nachlasses ihrer daheim zurückgebliebenen verstorbenen Familienmitglieder tätig gewesen.
Seit August 2015 wird die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Brüssel IV - Erbrechtsverordnung) zu dem Zweck geltend gemacht, um verschiedene Prinzipien internationalen Privatrechts innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union klarzustellen, welche auf die Hinterbliebenen verstorbener Personen, die Vermögen in einer Anzahl von unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU hinterlassen haben, zutreffen. Ihre Zielsetzung ist es, ein einziges einheitliches Regelwerk für das Recht der Anerkennung, Planung und Verwaltung von Erbschaften bereitzustellen und ein Europäisches Nachlasszeugnis (European Certificate of Succession) einzuführen.
Die Verordnung ist in Irland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark nicht anwendbar. Sofern irgendeine Verbindung zu Irland besteht, sei es zum Zeitpunkt des Errichtens des Testaments, wenn zu entscheiden ist, welche Rechtsordnung anwendbar sein wird und welche Gerichte für das beabsichtigte Testament zuständig sein werden oder sei es nach dem Sterbedatum des Erblassers, wird es daher wichtig sein, dass Sie mit uns zwecks Unterstützung Kontakt aufnehmen, insbesondere hinsichtlich nachfolgender Fragestellungen:
- Überprüfung des “domicile” des Erblassers.
- Gültigkeit des Testaments.
- Überprüfung der Erbberechtigung entsprechend des Testaments.
- Einholen von Weisungen des irischen Nachlassgerichts.
- Nachweis der Gültigkeit des Testaments.
- Verwaltung des Nachlasses des Erblassers in Irland vor dessen Verteilung.
Duncan Grehan & Partners haben zu diesem Themenbereich mehrere Tagungen veranstaltet, zum Beispiel in Dublin für die DACH Europäische Anwaltsvereinigung e. V., bei welcher Beiträge von Rednern aus Frankreich, Italien, der Schweiz, Deutschland und Österreich präsentiert wurden und Duncan Grehan in seinem Beitrag die irische Rechtslage erläuterte.
Indem das irische Volk durch ein Referendum dem Gesetz zur 34. Änderung der Verfassung (Gesetz über die Gleichstellung mit der Ehe 2015, (Marriage Equality Act 2015)) zustimmte, wurde es Teil des irischen Verfassungsrechts, dass “eine Ehe in Übereinstimmung mit dem Gesetz zwischen zwei Personen, unabhängig von ihrem jeweiligen Geschlecht, geschlossen werden kann“. Diese Änderung wird weitreichende Konsequenzen für das irische Erbrecht haben und folgt auf die Gesetzgebung, nach der gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften vom Gesetz über die Lebenspartnerschaft und bestimmte Rechte und Pflichten Zusammenlebender 2010 (Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act, 2010) anerkannt wurden.
Steuerfragen sind häufig die wichtigsten Angelegenheiten, in denen der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter rechtlichen Rat benötigen wird. Der Erblasser wird hoffentlich eine Rechtsberatung bei der Planung der Vorkehrungen hinsichtlich seines Todes und der Errichtung seines Testaments in Anspruch genommen haben. Üblicherweise auftretende Steuerarten:
Erbschaftssteuer/ Kapitalerwerbssteuer (Capital Acquisition Tax (CAT)) - diese Steuer betrifft den Testamentsvollstrecker hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses an die Begünstigten des Testaments und findet Anwendung auf sämtliches Eigentum, das nach Juni 1982 erworben wurde, ob durch Erbschaft, Schenkung oder Kauf. Eine solche Steuer fällt bei Schenkungen oder Erbschaften unter Ehegatten nicht an. Andere Schenkungen oder Erbschaften zwischen Familienangehörigen oder Verwandten unterliegen Steuerfreibeträgen. Für alles, was den Steuerfreibetrag der jeweiligen Gruppe übersteigt, wird eine Steuerpflicht zu einem Satz von 33 % anfallen.
CAT-Freibeträge für Erbschaften oder Schenkungen (Am oder nach dem 9. Oktober 2019):
Gruppe A - €335,000.00
Gruppe B - €32,500.00
Gruppe C - €16,250.00
Kapitalerwerbssteuer (Capital Gains Tax (CGT)) - die Wertsteigerung jeglichen Eigentums, beweglich oder unbeweglich, zwischen dem Datum des Erwerbs (ob durch Erbschaft, Schenkung oder Kauf) und dessen Veräußerungsdatum wird nach einer gleitenden Skala besteuert. Bezüglich dieser Steuer bestehen bedeutende Steuerfreibeträge.
Testamente
Das Errichten eines Testaments verringert die Kosten und die Verantwortung derer, die Sie überleben. Viele scheuen sich davor, ein Testament zu errichten. Sie schieben diese einfache Aufgabe vor sich her. Wir können sicherstellen, dass Ihre Wünsche in Ihrem Testament enthalten sein werden, das um wirksam zu sein, sorgfältig entworfen und dem irischen Recht entsprechend errichtet werden muss. Die Vermögensgegenstände einer Person, die ohne Hinterlassen eines Testaments verstirbt (intestate), werden nicht entsprechend den Wünschen des Verstorbenen verteilt, sondern an diejenigen Personen, die gesetzlich einen Anspruch haben.
Falls Sie sicherstellen möchten, dass nach Ihrem Tod Ihr Eigentum auf die Person Ihrer Wahl übergeht und Ihre Familie gut versorgt ist, so empfehlen wir nachdrücklich, dass Sie mit uns ein Testament verfassen.
Dauerhafte Handlungsvollmacht
Es ist für jeden, insbesondere für Menschen im Ruhestand, ratsam, rechtsgültig Personen zu bestellen, die ihre Angelegenheiten regeln können. Eine solche Bestellung kann auf unbestimmte Zeit erfolgen, sodass, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln oder nicht mehr geschäftsfähig sein, die von Ihnen benannten Personen diese Dinge für Sie erledigen können.
Die Erteilung einer dauerhaften Handlungsvollmacht ist ein komplexer Prozess und erfordert die Beratung durch einen Anwalt. Wir haben Erfahrung mit diesem Verfahren und werden Sie gerne durch diesen Prozess begleiten und Sie sowohl beim Errichten eines Testaments als auch bei der Erteilung einer dauerhaften Handlungsvollmacht beraten.
Falls Sie eine telefonische oder persönliche Beratung mit einem unserer Experten für Testamente, Nachlassangelegenheiten und Nachlassplanung vereinbaren möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an mail@duncangrehan.com oder klicken Sie unten auf die Schaltfläche und füllen Sie unser Kontaktformular aus.*