Inkassowesen und Vollstreckung ausländischer Urteile
Duncan Grehan & Partners sind qualifiziert und erfahren in Verfahren des Inkassowesens und in der Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Irland. Wir treiben seit etwa 30 Jahren Forderungen im Auftrag sowohl irischer als auch ausländischer Lieferanten auf dem irischen Markt ein und haben einen besonderen Ruf bezüglich rechtlicher Fragen des Handels zwischen Irland und den deutschsprachigen Ländern Österreich, Deutschland und der Schweiz. Viele unserer Mitarbeiter sprechen Deutsch. Wir unterstützen private und gewerbliche irische und internationale Mandanten bei der Beitreibung von Forderungen in Irland und der Vollstreckung ausländischer Urteile.
Zuständigkeit und Kosten bezüglich des Inkassowesens in Irland
Die monetäre Zuständigkeit der irischen Gerichte gestaltet sich aktuell wie folgt:
District Court: Streitwert bis zu 15.000,00 €
Circuit Court: Streitwert zwischen 15.001,00 € - 75.000,00 €
High Court: Streitwert über 75.001,00 €
Unsere Inkassogebühren berücksichtigen diese streitwertabhängigen Zuständigkeiten und die mit der Bearbeitung der Inkassoansprüche verbundenen Kosten. Wir können Ihnen binnen eines Tages nach Erhalt Ihrer Anfrage einen Kostenvoranschlag unterbreiten und eine schriftliche Kurzfassung der Vorgehensweise zur Verfügung stellen.
Urteile ausländischer Gerichte in Staaten, die keinerlei internationalem Übereinkommen bezüglich einer gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen beigetreten sind, zu denen auch Irland gehört, sind nicht automatisch nach irischem Recht vollstreckbar. In vielen Fällen müssen neue Verfahren vor dem zuständigen irischen Gericht eingeleitet und die Verfahrensunterlagen ausgestellt und dem Anspruchsgegner durch den Anspruchsteller zugestellt sowie der Anspruch nachgewiesen werden.
Das innerhalb der Europäischen Union geltende Übereinkommen von 1968, bekannt als Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen. Die Vollstreckung in Irland von ausländischen Urteilen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ergangen sind, wird von der Art des jeweiligen Urteils abhängen. Wir vertreten regelmäßig internationale Mandanten bezüglich der Vollstreckung ausländischer Urteile, die in den Geltungsbereich der folgenden Richtlinien fallen:
- Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates – Brüssel-I-Verordnung.
- Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates – Neufassung der Brüsseler Verordnung: Diese Verordnung gilt für dieselben Urteilsarten unter der Brüssel-I-Verordnung, die ab dem 10. Januar 2015 ergangen sind.
- Verordnung (EG) Nr. 805/2004 - Europäische Vollstreckungstitel, die sich mit unbestrittenen Forderungen befassen.
- Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, die sich mit Europäischen Zahlungsbefehlen befasst.
Die Art der Vollstreckung eines in Irland erwirkten Urteils oder eines ausländischen Urteils wird von den Umständen des Einzelfalls abhängen, beispielsweise ob es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person oder ein Unternehmen handelt. Wir können eine Beratung zu einer Vielzahl von Vollstreckungsmöglichkeiten bereitstellen.
Falls Sie eine telefonische oder persönliche Beratung mit einem unserer Experten für Inkassowesen und Vollstreckung ausländischer Urteile vereinbaren möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an mail@duncangrehan.com oder klicken Sie unten auf die Schaltfläche und füllen Sie unser Kontaktformular aus.*